1. Definitionen: In dieser Lizenz gelten die folgenden Definitionen:
1.1 Rechnung: Eine über diese Website bereitgestellte, computererstellte, herunterladbare und druckbare Rechnung, die die Namen des Lizenzgebers und des Lizenznehmers, die erworbene Lizenz, das lizenzierte Material sowie den entsprechenden Preis ausweist.
1.2 Lizenziertes Material: Jedes Image oder Videomaterial, das digital, elektronisch oder auf andere Weise erzeugt wurde, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – originale digitale Dateien oder deren Vervielfältigungen.
1.3 Lizenznehmer: Die in der betreffenden Rechnung als „Lizenznehmer“ bezeichnete Person oder juristische Person, der die Rechte am lizenzierten Material gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt werden.
1.4 Lizenzgeber: Die in der Rechnung als „Lizenzgeber“ aufgeführte natürliche oder juristische Person, die die Rechte am lizenzierten Material gemäß dieser Vereinbarung einräumt. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Photo and Crochet gilt unter keinen Umständen als Lizenzgeber.
1.5 Reproduktion und Reproduzieren: Jede Form der Vervielfältigung, Kopie oder Veröffentlichung des gesamten oder eines Teils des lizenzierten Materials, über jedes Medium und mit beliebigen Mitteln, sowie jede Verfremdung, Bearbeitung oder sonstige Manipulation und die Erstellung abgeleiteter Werke auf Grundlage des lizenzierten Materials.
1.6 Angemessene Nennung: Der Name des Lizenzgebers oder eine entsprechende Quellenangabe laut Rechnung muss in unmittelbarer Nähe des lizenzierten Materials, z. B. in der Bildunterschrift, erscheinen. Wenn keine konkrete Angabe in der Rechnung gemacht wurde, gilt die Formulierung „Bild von ‚Name des Lizenzgebers‘“ als angemessene Nennung.
2. Rechteeinräumung und Einschränkungen
2.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares redaktionelles Nutzungsrecht am lizenzierten Material unter der Bedingung der angemessenen Nennung des Lizenzgebers, wie in der Rechnung angegeben und in diesem Vertrag ausdrücklich beschrieben. Subunternehmer des Lizenznehmers dürfen diese Rechte ausüben, sofern sie sich vertraglich zur Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichten.
2.2 Die Nutzung des lizenzierten Materials ist strikt auf ein einzelnes Projekt beschränkt, in dem das Material nicht das alleinige oder hauptsächliche Motiv oder der Hauptinhalt ist. Das Material darf auch in gedruckter Form in redaktionellen Veröffentlichungen, einschließlich kommerzieller Publikationen, verwendet werden, sofern es nicht das alleinige oder hauptsächliche Thema der Veröffentlichung darstellt und der Lizenzgeber ordnungsgemäß genannt wird.
2.3 Pornografische, verleumderische oder sonst wie rechtswidrige Nutzung des lizenzierten Materials ist strikt untersagt.
2.4 Das lizenzierte Material darf nicht in ein Logo, eine Marke oder ein Dienstleistungszeichen integriert oder als solches verwendet werden.
2.5 Das lizenzierte Material darf nicht entgegen einer dem Lizenznehmer vor oder bei Lieferung des Materials mitgeteilten Einschränkung verwendet werden. Solche Einschränkungen können in der Beschreibung des Materials auf der Website, in der Rechnung oder in einer anderen Mitteilung des Lizenzgebers enthalten sein.
2.6 Nach angemessener Vorankündigung ist der Lizenzgeber berechtigt, Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Reproduktion oder Verwendung des lizenzierten Materials einzusehen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen.
3. Urheberrecht: Durch die Erteilung dieser Lizenz gehen weder Eigentumsrechte noch Urheberrechte am lizenzierten Material auf den Lizenznehmer über. Es werden ausschließlich die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte eingeräumt. Darüber hinaus werden keine weiteren Rechte – weder ausdrücklich noch stillschweigend – übertragen.
4. Freigaben: Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer, ob für das lizenzierte Material eine Model- oder Eigentumsfreigabe vorliegt – entweder in den Bildinformationen auf dieser Website, in der Rechnung oder durch andere Mitteilung. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt als vereinbart, dass keine Freigabe eingeholt wurde. Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, gewährt der Lizenzgeber keine Rechte und übernimmt keine Gewährleistungen in Bezug auf abgebildete Namen, Personen, Marken, Markenzeichen, Produktdesigns, eingetragene oder nicht eingetragene Werke der bildenden Kunst oder Architektur. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich dafür, festzustellen, ob eine Freigabe für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist, insbesondere in Rechtssystemen, die Schutzrechte in Bezug auf das Abbild, die Erscheinung oder das Eigentum einer Person vorsehen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Garantie, ob zusätzliche Gebühren oder Zahlungen an abgebildete Modelle gemäß den Anforderungen etwaiger anwendbarer Kollektivverträge oder gewerkschaftlicher Bestimmungen fällig sind. Diese Verantwortung liegt vollständig beim Lizenznehmer. Beide Parteien erkennen ferner an, dass die Betreiber der Website keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf das lizenzierte Material abgegeben haben.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1 Der Lizenzgeber sichert zu:
a) Er verfügt über alle erforderlichen Rechte und die rechtliche Befugnis, diese Vereinbarung abzuschließen und zu erfüllen.
b) Das lizenzierte Material war zum Zeitpunkt des Hochladens virenfrei und entspricht in Qualität, Größe und Auflösung den Angaben auf dieser Website. Für Unterbrechungen beim Herunterladen oder etwaige Qualitätsverluste aufgrund digitaler Übertragung wird keine Gewähr übernommen.
c) Das lizenzierte Material wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ohne wissentlich oder vorsätzlich Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte Dritter zu verletzen.
5.2 Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, insbesondere keine Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber haftet nicht für allgemeine, indirekte, besondere, strafende oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne oder anderer Verluste, die sich aus der Nutzung des Materials ergeben, selbst wenn auf solche Schäden hingewiesen wurde. Die Haftung des Lizenzgebers ist in jedem Fall auf den vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzbetrag beschränkt.
5.3 Die in dieser Vereinbarung gemachten Zusicherungen und Gewährleistungen gelten ausschließlich für das lizenzierte Material, wie vom Lizenzgeber beschrieben und über diese Website heruntergeladen. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Material in einer Weise genutzt wird, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung genehmigt ist, oder wenn der Lizenznehmer anderweitig gegen diese Vereinbarung verstößt.
6. Freistellung
6.1 Sofern das lizenzierte Material ausschließlich im Einklang mit dieser Vereinbarung verwendet wird und kein Vertragsverstoß durch den Lizenznehmer vorliegt, wird vereinbart, dass die Haftung des Lizenzgebers bei Ansprüchen im Zusammenhang mit den in Abschnitt 5 gegebenen Gewährleistungen auf das Zweifache des vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreises beschränkt ist.
6.2 Sofern keine Model- oder Eigentumsfreigaben für das lizenzierte Material vorliegen oder der Lizenznehmer das Material entgegen dieser Vereinbarung verwendet, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber sowie dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen und deren jeweilige Geschäftsführer, Vorstände, Mitarbeiter und Beauftragte von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten und Gerichtskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus tatsächlichen oder angedrohten rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des lizenzierten Materials durch den Lizenznehmer ergeben, soweit solche Ansprüche auf das Fehlen einer Freigabe oder auf eine unzulässige Nutzung zurückzuführen sind.
7. Mitteilung und Verteidigung: Die Partei, die Freistellung gemäß Abschnitt 6 verlangt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über einen entsprechenden Anspruch oder ein rechtliches Verfahren informieren. Die freistellende Partei ist berechtigt, die vollständige Kontrolle über die Abwicklung, Beilegung oder Verteidigung eines solchen Anspruchs zu übernehmen. Die freigestellte Partei ist verpflichtet, bei der Verteidigung in angemessenem Umfang zu kooperieren. Die freigestellte Partei hat das Recht, sich auf eigene Kosten durch einen Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwalts- oder sonstige Kosten, die vor der ordnungsgemäßen Mitteilung des Freistellungsanspruchs durch die andere Partei entstanden sind.
8. Pflichten der Parteien: Wird der Lizenznehmer von einem tatsächlichen oder drohenden Rechtsverstoß in Bezug auf das lizenzierte Material in Kenntnis gesetzt oder informiert der Lizenzgeber darüber, dass das lizenzierte Material aus rechtlichen oder sonstigen berechtigten Gründen zurückgezogen wird, ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Material auf eigene Kosten unverzüglich aus seinen physischen und elektronischen Systemen, Speichern und Archiven zu entfernen und jegliche künftige Nutzung unverzüglich einzustellen. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer auf eigene Kosten vergleichbares Ersatzmaterial zur Verfügung stellen, wobei dieses Ersatzmaterial denselben Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
10. Zustand des Materials: Das lizenzierte Material ist in dem Zustand verfügbar, wie es auf der Website angezeigt und beschrieben wird. Insbesondere bei Unterwasseraufnahmen mit eingeschränkten Lichtverhältnissen oder Sichtverhältnissen kann die Bildqualität beeinträchtigt sein; solche Aufnahmen dienen hauptsächlich Demonstrations- oder Erläuterungszwecken und sind möglicherweise nicht für Reproduktionszwecke geeignet. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das lizenzierte Material vor jeglicher Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung eigenverantwortlich auf technische und inhaltliche Eignung zu prüfen. Unbeschadet der Bestimmung in Abschnitt 5.1(b) übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für etwaige direkte oder indirekte Schäden, die dem Lizenznehmer oder Dritten durch tatsächliche oder behauptete Mängel des lizenzierten Materials oder seiner Beschriftung entstehen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Unzulässige Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Materials, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung erlaubt ist oder gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Lizenzgeber ist berechtigt, alle ihm nach geltendem Urheberrecht zustehenden Rechte und Rechtsmittel geltend zu machen. Der Lizenznehmer haftet auch für Ansprüche Dritter, die aus einer solchen unzulässigen Nutzung resultieren.
11.2 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht von Malta. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen einem verbindlichen Schiedsverfahren mit Sitz in Malta.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bestimmungen gelten als durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen.
11.4 Verzicht: Ein Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ein Verzicht in einem Einzelfall gilt nicht als Verzicht auf zukünftige Rechte oder Rechtsmittel. Eine verzögerte Ausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.
11.5 Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich der Rechnung und der Bildbeschreibung auf dieser Website, enthält alle Vertragsbedingungen. Ergänzungen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind. Bei Abweichungen zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und denen in einer Rechnung, einem Bestellformular oder einer anderen Mitteilung des Lizenznehmers gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung.