1. Definitionen: In dieser Lizenz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1.1 Rechnung: Die computererstellte, herunterladbare und druckbare Rechnung, die über diese Website bereitgestellt wird und Namen des Lizenzgebers und des Lizenznehmers, die erworbene Lizenz, das lizenzierte Material sowie den entsprechenden Preis enthalten kann.
1.2 Lizenziertes Material: Jedes Standbild oder Videomaterial, das digital, elektronisch oder auf andere Weise erzeugt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Originaldateien oder Reproduktionen davon.
1.3 Lizenznehmer: Die in der entsprechenden Rechnung als „Lizenznehmer“ bezeichnete natürliche oder juristische Person, der die Rechte am lizenzierten Material gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt werden.
1.4 Lizenzgeber: Die in der Rechnung als „Lizenzgeber“ genannte natürliche oder juristische Person, die die Rechte am lizenzierten Material gemäß dieser Vereinbarung gewährt. Zur Klarstellung: In keinem Fall gilt „Photo and Crochet“ als Lizenzgeber.
1.5 Reproduktion und Reproduzieren: Jegliche Form der Vervielfältigung, Kopie oder Veröffentlichung des gesamten oder eines Teils des lizenzierten Materials, über jedes Medium und mit beliebigen Mitteln, einschließlich Verfremdung, Bearbeitung oder Erstellung abgeleiteter Werke („Derivate“) aus dem lizenzierten Material.
1.6 Angemessene Nennung: Der Name des Lizenzgebers oder die in der Rechnung angegebene Quellenangabe muss in unmittelbarer Nähe des lizenzierten Materials erscheinen, zusammen mit einem funktionierenden Link auf die Website photoandcrochet.com. Wenn keine explizite Angabe auf der Rechnung erfolgt, gilt die Nennung „Bild von 'Name des Lizenzgebers' – www.photoandcrochet.com“ als angemessene Nennung.
2. Rechteeinräumung und Einschränkungen
2.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur ausschließlichen Non-Profit-Verwendung des lizenzierten Materials, wie in der Rechnung angegeben und in dieser Vereinbarung ausdrücklich beschrieben. Subunternehmer des Lizenznehmers dürfen diese Rechte ausüben, sofern sie sich vertraglich zur Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichten.
2.2 Die Nutzung des lizenzierten Materials ist ausschließlich auf Verwendungen beschränkt, bei denen weder direkt noch indirekt ein Gewinn oder wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird. Wird das lizenzierte Material beispielsweise in einer Vereins- oder Clubzeitschrift ohne kommerziellen Hintergrund veröffentlicht, so ist stets die angemessene Nennung des Lizenzgebers (Name und Link zu photoandcrochet.com) erforderlich. Auch Ausdrucke oder Reproduktionen, bei denen das lizenzierte Material das Hauptmotiv darstellt, sind zulässig, sofern diese nicht öffentlich ausgestellt oder kommerziell verwertet werden und ebenfalls die angemessene Nennung erfolgt.
2.3 Pornografische, verleumderische oder sonst wie rechtswidrige Nutzung des lizenzierten Materials ist strikt untersagt.
2.4 Das lizenzierte Material darf nicht in ein Logo, eine Marke oder ein Dienstleistungszeichen integriert oder als solches verwendet werden.
2.5 Das lizenzierte Material darf nicht entgegen einer dem Lizenznehmer vor oder bei Lieferung des Materials mitgeteilten Einschränkung verwendet werden. Solche Einschränkungen können in der Beschreibung auf der Website, in der Rechnung oder in einer separaten Mitteilung des Lizenzgebers enthalten sein.
2.6 Nach angemessener Vorankündigung ist der Lizenzgeber berechtigt, Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Reproduktion oder Nutzung des lizenzierten Materials einzusehen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen.
3. Urheberrecht: Durch die Erteilung dieser Lizenz gehen weder Eigentumsrechte noch Urheberrechte am lizenzierten Material auf den Lizenznehmer über. Es werden ausschließlich die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte eingeräumt. Darüber hinaus werden keine weiteren Rechte – weder ausdrücklich noch stillschweigend – übertragen.
4. Freigaben: Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer, ob für das lizenzierte Material eine Model- oder Eigentumsfreigabe vorliegt – entweder in den Bildinformationen auf dieser Website, in der Rechnung oder durch andere Mitteilung. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt als vereinbart, dass keine Freigabe eingeholt wurde. Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, gewährt der Lizenzgeber keine Rechte und übernimmt keine Gewährleistungen hinsichtlich der Nutzung von Namen, Personen, Marken, Markenzeichen, Produktdesigns, eingetragenen oder nicht eingetragenen Werken der bildenden Kunst oder Architektur. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich dafür, zu prüfen, ob eine Freigabe für den geplanten Verwendungszweck erforderlich ist, insbesondere in Rechtssystemen, die Schutzrechte im Zusammenhang mit dem Abbild, Erscheinungsbild oder Eigentum einer Person vorsehen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Garantie dafür, ob zusätzliche Zahlungen oder Gebühren an abgebildete Modelle oder aufgrund von Tarifverträgen erforderlich sind. Diese Verantwortung liegt allein beim Lizenznehmer. Beide Parteien erkennen an, dass die Betreiber der Website keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich des lizenzierten Materials abgegeben haben.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1 Der Lizenzgeber sichert zu:
a) Er verfügt über alle erforderlichen Rechte und die rechtliche Befugnis, diese Vereinbarung abzuschließen und die hierin gewährten Rechte einzuräumen.
b) Das lizenzierte Material war zum Zeitpunkt des Hochladens virenfrei und entspricht in Qualität, Größe und Auflösung den auf dieser Website gemachten Angaben. Für Übertragungsunterbrechungen oder Qualitätsverluste bei der digitalen Übermittlung übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung.
c) Das lizenzierte Material wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ohne wissentlich oder vorsätzlich Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, zu verletzen.
5.2 Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen, insbesondere keine Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber haftet nicht für allgemeine, indirekte, besondere, strafende oder Folgeschäden, entgangene Gewinne oder sonstige Verluste, die sich aus der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn er auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Die maximale Haftung des Lizenzgebers beschränkt sich auf den vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreis.
5.3 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen gelten ausschließlich für das lizenzierte Material, wie vom Lizenzgeber beschrieben und über diese Website heruntergeladen. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn das lizenzierte Material in einer nicht ausdrücklich genehmigten Weise genutzt wird oder wenn der Lizenznehmer anderweitig gegen diese Vereinbarung verstößt.
6. Freistellung
6.1 Sofern das lizenzierte Material ausschließlich im Einklang mit dieser Vereinbarung verwendet wird und der Lizenznehmer keinen Vertragsbruch begeht, wird vereinbart, dass die Haftung des Lizenzgebers im Falle von Ansprüchen oder rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit einer Verletzung der in Abschnitt 5 gewährten Garantien auf das Zweifache des vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreises beschränkt ist.
6.2 Liegen keine Model- oder Eigentumsfreigaben für das lizenzierte Material vor oder nutzt der Lizenznehmer das Material entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber sowie dessen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen und deren jeweilige Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter und Beauftragte von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Verlusten und Kosten (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus tatsächlichen oder angedrohten rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des lizenzierten Materials durch den Lizenznehmer ergeben, soweit solche Ansprüche auf das Fehlen einer Freigabe oder eine unzulässige Nutzung zurückzuführen sind.
7. Mitteilung und Verteidigung: Die Partei, die eine Freistellung gemäß Abschnitt 6 verlangt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über einen entsprechenden Anspruch oder ein rechtliches Verfahren informieren. Die freistellende Partei ist berechtigt, die vollständige Kontrolle über die Bearbeitung, Beilegung oder Verteidigung eines solchen Anspruchs zu übernehmen. Die freigestellte Partei ist verpflichtet, in angemessenem Umfang bei der Verteidigung mitzuwirken. Die freigestellte Partei ist berechtigt, sich auf eigene Kosten durch einen Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwalts- oder sonstige Kosten, die vor der ordnungsgemäßen Mitteilung des Anspruchs entstanden sind.
8. Pflichten der Parteien: Wird der Lizenznehmer über einen tatsächlichen oder drohenden Rechtsverstoß in Bezug auf das lizenzierte Material informiert oder informiert der Lizenzgeber den Lizenznehmer, dass das lizenzierte Material aus rechtlichen oder anderen berechtigten Gründen zurückgezogen wird, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Material unverzüglich und auf eigene Kosten aus allen physischen und elektronischen Systemen, Speichermedien und Archiven zu entfernen und jede weitere Nutzung sofort einzustellen. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer kostenlos vergleichbares Ersatzmaterial zur Verfügung stellen, wobei dieses Ersatzmaterial denselben Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
10. Zustand des Materials: Das lizenzierte Material wird in dem auf der Website dargestellten und beschriebenen Zustand bereitgestellt. Insbesondere bei Unterwasseraufnahmen mit eingeschränkter Sicht oder schlechten Lichtverhältnissen kann die Bildqualität beeinträchtigt sein; solche Aufnahmen dienen hauptsächlich Demonstrations- und Erläuterungszwecken und sind möglicherweise nicht für Reproduktionszwecke geeignet. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das lizenzierte Material vor jeder Verwendung eigenverantwortlich auf technische und inhaltliche Eignung zu prüfen. Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 5.1(b) übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Lizenznehmer oder Dritten durch tatsächliche oder behauptete Mängel am lizenzierten Material oder dessen Beschriftung oder durch die Reproduktion entstehen.
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11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Unzulässige Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Materials, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung genehmigt ist oder gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Lizenzgeber ist berechtigt, alle ihm nach geltendem Urheberrecht zustehenden Rechte und Rechtsmittel geltend zu machen. Der Lizenznehmer haftet auch für Ansprüche Dritter, die sich aus einer solchen unzulässigen Nutzung ergeben.
11.2 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht von Malta. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Malta entschieden.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bestimmungen gelten als durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen.
11.4 Verzicht: Ein Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ein einzelner Verzicht gilt nicht als Verzicht auf zukünftige Rechte oder Rechtsmittel. Eine verzögerte Ausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.
11.5 Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich der Rechnung und der Bildbeschreibung auf dieser Website, stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Im Falle von Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und anderen Dokumenten, einschließlich Rechnungen oder Bestellformularen des Lizenznehmers, gelten ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung.